Verbraucherinformationen

Ölwechsel · Warum und wie oft?
Warum ist ein regelmäßiger Ölwechsel notwendig?

Das Motoröl schützt die einzelnen Bestandteile des Motors, doch die Lebensdauer des Öls ist begrenzt.
Ein Kfz-Motor besteht aus vielen beweglichen Teilen, welche sich hautnah aneinander bewegen. Die Hauptaufgabe des Motoröls ist es, eine ausreichende Schmierung an diesen Stellen zu gewährleisten. Dadurch verhindert es, dass sich Teile – etwa die Kolben – festsetzen und den Motor dauerhaft beschädigen.

Zudem schützt das Öl vor Korrosion, trägt zur Kühlung bei und dichtet bestimmte Bereiche des Motors ab. Daher empfehlen Autohersteller, einen regelmäßigen Ölwechsel vorzunehmen. Doch darüber hinaus verlangen auch Versicherungen und Garantieträger danach.

Wie oft muss der Ölwechsel erfolgen?
Der Ölwechselintervall hängt von mehreren Faktoren ab: In der Regel sollten Sie alle 15.000 bis 30.000 gefahrenen Kilometer das Öl wechseln. Die genauen Angaben sind je nach Autohersteller unterschiedlich. Viele moderne Autos zeigen automatisch per Leuchte an, wenn ein Ölwechsel fällig ist.

Ölwechsel

Beachten Sie bitte, das Autos, welche nur wenig bewegt werden, meist vor Erreichen obiger Kilometerzahlen einen Ölwechsel benötigen. Mit zunehmendem Alter verliert das Motorenöl nämlich seine Schmiereigenschaften – im schlimmsten Fall kann es verharzen und schwere Schäden verursachen. Daher empfiehlt es sich, das Motoröl jedes Jahr zu wechseln.

§29 StVZO · Untersuchung von Kraftfahrzeugen und Anhängern.

Der Gesetzgeber regelt, das alle Fahrzeuge mit einem amtlichen Kennzeichen in regelmäßigen Zeitabständen auf Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit überprüft werden müssen.
Überlassen Sie Ihre Sicherheit nicht dem Zufall, sondern dem Fachmann.
Nur amtlich anerkannte Sachverständige, Prüfer oder Prüfingenieure dürfen die Hauptuntersuchung vornehmen, vertrauen Sie auf Kompetenz und Erfahrung.

Unsere unabhängigen Fachleute überprüfen:

  • Bremsen

  • Räder / Reifen

  • Rahmen / Karosserie

  • Auspuffanlage

  • Lenkung

  • Beleuchtung / elektrische Anlage

  • Scheiben / Spiegel

  • Elektronische Sicherheitssysteme

  • Ausrüstung
    wie Warndreieck / Warnleuchte / Verbandkasten / Unterlegkeile

Die Prüfer nehmen während der HU-Untersuchung keine Demontagearbeiten vor.

Ölwechsel
Ab 1. Januar 2018 wird bei der Abgasuntersuchung eine Endrohrmessung für alle AU-pflichtigen Fahrzeuge unumgänglich.

Die bereits für das erste Halbjahr 2017 angekündigte Wiedereinführung einer verpflichtenden Endrohrmessung bei der Abgasuntersuchung hat noch vor dem Ende der Legislaturperiode das Gesetzgebungsverfahren passiert und wurde am 20. September 2017 im Verkehrsblatt (Nr.158/2017) veröffentlicht.

Verpflichtende Endrohrmessung bei der AU an Diesel- und Benzin-Fahrzeugen aller Klassen.
Ab 01. Januar 2018 greift die Novellierung der AU-Richtlinie.

Die bereits für das erste Halbjahr 2017 angekündigte Wiedereinführung einer verpflichtenden Endrohrmessung bei der Abgasuntersuchung hat noch vor dem Ende der Legislaturperiode das Gesetzgebungsverfahren passiert und wurde am 20. September 2017 im Verkehrsblatt (Nr.158/2017) veröffentlicht.

Nun sind die Rahmenbedingungen bezüglich der hierfür notwendigen Anpassung der in den AU-Betrieben vorhandenen Prüfgeräte (Geräteleitfaden vom 16.10.2017) definiert und der Fahrplan für die nächsten Jahre wurde wie folgt festgelegt:

Ab 01.01.2018

Abgas Funktionsprüfung (Endrohrmessung) verpflichtend für alle AU-pflichtigen Kfz.

Ab 01.01.2019

Sollwertanpassung für alle Kfz mit Emissionsklassen Euro 6/IV.

01.01.2021

Partikelzahlmessung statt Trübungsmessung für Dieselfahrzeuge.

Ölwechsel
Meist ein Fall für die Teilkaskoversicherung.

Ein Glasschaden ist grundsätzlich jede Beschädigung an einem Fahrzeug, die durch den Bruch einer Scheibe entstanden ist.

Durch die Unterzeichnung einer Abtretungserklärung übergeben Sie als Geschädigter Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung – im Kaskofall Ihrer eigenen Versicherung – an einen Dritten – in diesem Fall an uns als Werkstatt.

Die Rechnung können wir als Fachwerkstatt dank Ihrer Abtretungserklärung bei der Versicherung des Kfz-Halters direkt einreichen. Beide Parteien sparen dadurch gewissermaßen einen Umweg über Sie als den Versicherten.

Das Wichtigste zusammengefasst:
  • Ein Glasschaden wird in der Regel durch die Teilkasko sowie Vollkasko reguliert, die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt nur bei einem unverschuldeten Unfall!
  • Häufige Ursachen für einen Glasschaden sind Hagel, Steinschlag oder ein Unfall!
  • Achten Sie bei Abschluss einer Kaskoversicherung auf eine geringe Selbstbeteiligung, da sich sonst die Regulierung des Glasschadens meist nicht lohnt!

Durch die Unterzeichnung einer Abtretungserklärung übergeben Sie als Geschädigter Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung – im Kaskofall Ihrer eigenen Versicherung – an einen Dritten – in diesem Fall an uns als Werkstatt.

Die Rechnung können wir als Fachwerkstatt dank Ihrer Abtretungserklärung bei der Versicherung des Kfz-Halters direkt einreichen. Beide Parteien sparen dadurch gewissermaßen einen Umweg über Sie als den Versicherten.

Sollten Sie Fragen zu einem Schaden haben, zögern Sie nicht und fragen unser Fachpersonal.

Ölwechsel
Ihr gutes Recht - ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger.

Ein Glasschaden ist grundsätzlich jede Beschädigung an einem Fahrzeug, die durch den Bruch einer Scheibe entstanden ist.

Durch die Unterzeichnung einer Abtretungserklärung übergeben Sie als Geschädigter Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung – im Kaskofall Ihrer eigenen Versicherung – an einen Dritten – in diesem Fall an uns als Werkstatt.

Die Rechnung können wir als Fachwerkstatt dank Ihrer Abtretungserklärung bei der Versicherung des Kfz-Halters direkt einreichen. Beide Parteien sparen dadurch gewissermaßen einen Umweg über Sie als den Versicherten.

Wenn Ihr Fahrzeug durch Fremdverschulden beschädigt wurde, liegt ein Haftpflichtversicherungsschaden vor. Der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung ist verpflichtet, Ihnen den entstandenen Schaden und die daraus entstandenen Kosten in vollem Umfang zu begleichen.

Sie haben das Recht auf die Feststellung der Schadenhöhe durch einen freien, anerkannten Kraftfahrzeug-Sachverständigen, der Ihren Schaden unabhängig bewertet.

Ein Schadengutachten dient der Beweissicherung und dokumentiert die Fahrzeugdaten und den Fahrzeugzustand.

Ölwechsel
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30165 Hannover
☏ 0511.13040
@ info@atw-kfz.de

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Montag - Freitag
08:00 Uhr - 17:00 Uhr

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